155 / 26.08.2023 – Sonstige Hilfeleistung
Hilfeleistung Bahn. Wir verzichten auf eine detaillierte Berichterstattung.
Hilfeleistung Bahn. Wir verzichten auf eine detaillierte Berichterstattung.
Hilfeleistung Bahn – Person unter Zug. Wir verzichten auf eine detaillierte Berichterstattung.
Einsatzstelle zusammen mit der Werkfeuerwehr Sappi begangen, kein Auslösegrund ersichtlich. Somit kein weiterer Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Alfeld (Leine) erforderlich.
Ein LKW hat in der Weinbergstraße in Limmer Hydrauliköl verloren. Das Öl befand sich auf der Straße sowie auf einem angrezenden Kiesbett. Wir nahmen das Hyrauliköl mittels Bindemittel auf.
Verkehrsunfall mit zwei beschädigten PKW’s – einer davon mit auslaufendem Kühlwasser. Kühlwasser bereits durch die Freiwillige Feuerwehr Eimsen abgestreut – durch uns wurden zwei Ölspurwarnschilder aufgestellt und das Bindemittel aufgenommen.
Ausgelöste Brandmeldeanlage im Alfelder Einkaufszentrum in der Sedanstraße. Die Auslösung der Brandmeldeanlage erfolgte ohne ersichtlichen Grund. Somit kein Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Alfeld (Leine).
Ausgelöste Brandmeldeanlage bei einer Firma in der Fritz Kunke Straße in Alfeld. Vor Ort mit einem Firmenvertreter die Brandmeldeanlage ohne Erkentnisse geprüft. Somit kein Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Alfeld (Leine).
Wir wurden am späten Montagabend zu einem Zimmerbrand in die Winzenburger Straße alarmiert. Bei Eintreffen waren bereits Flammen von außen ersichtlich und zwei Bewohner im Gebäude vermisst. Es wurden zwei Trupps unter PA (Atemschutz) zur Menschenrettung und Brandbekämpfung eingesetzt. Die zwei vermissten Bewohner konnten über die Drehleiter aus dem 2.OG gerettet werden. Der Zimmerbrand im…
Ölspur im Ortsteil Gerzen – Freiwillige Feuerwehr Gerzen bereits im Einsatz. Zwei Ölspurschilder und zwei Sack Bindemittel an die FF Gerzen übergeben.
In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses wurde ein ausgelöster Heimrauchmelder gemeldet. Vor Ort war kein Feuer oder Rauch ersichtlich, außerdem öffnete niemand die Wohnung. Die Wohnungstür wurde zusammen mit der Polizei geöffnet und durch die Polizei begangen. Die Auslösung des Melders erfolgte ohne ersichtlichen Grund.