098 / 27.05.2021 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Rauchwarnmelder ohne BMA-Alarm – Kein Grund für Auslösung des aktivierten Rauchabzugs feststellbar. Hausalarm zurückgestellt und an Betreiber übergeben der entsprechende Maßnahmen einleitet.
Auslösung Rauchwarnmelder ohne BMA-Alarm – Kein Grund für Auslösung des aktivierten Rauchabzugs feststellbar. Hausalarm zurückgestellt und an Betreiber übergeben der entsprechende Maßnahmen einleitet.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Kein Grund für Auslösung feststellbar. Betroffenen Bereich mit Betreiber begangen, BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Grund der Auslösung vermutlich durch unsachgemäße Durchführung von Renovierungsarbeiten. Betroffenen Bereich mit Filialleiter begangen, BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Hilfeleistung – Unterstützung/Tragehilfe Rettungsdienst. Patient durch Sturz vom Fahrrad schwer verletzt. Nach Eintreffen Lageerkundung durchgeführt. Patient mittels Schleifkorbtrage zum Rettungswagen (RTW) verbracht.
Hilfeleistung – Türöffnung. Tür geöffnet und abschließend gesichert.
Hilfeleistung – Bahn, Person unter Zug. Im weiteren Verlauf des Einsatzes Übergabe der Einsatzstelle an die OF Dehnsen – keine weiteren Maßnahmen seitens der OF Alfeld.
Hilfeleistung – Unterstützung/Tragehilfe Rettungsdienst. Patient aus 1. OG mittels Schleifkorbtrage über Drehleiter (DLK) gerettet und an Rettungsdienst übergeben.
Hilfeleistung – Türöffnung. Person in der Wohnung. Tür auf Anweisung der Polizei geöffnet. Person wohlauf vorgefunden. Einsatzstelle an Polizei übergeben.
Brandeinsatz – Rauch aus Gebäude. Bei Eintreffen kein Rauch feststellbar, Brandmeldeanlage (BMA) hatte auch nicht ausgelöst. Objekt mit Hausmeister begangen. Weder im noch außerhalb des Gebäudes Rauch feststellbar. Kein weiterer Einsatz erforderlich.
Hilfeleistung – Türöffnung. Kein Einsatz für die Feuerwehr.