150 / 22.09.2020 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Technischer Defekt. Objekt mit Polizei und Eigentümer begangen. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Technischer Defekt. Objekt mit Polizei und Eigentümer begangen. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Fehlalarm aufgrund Funktionsstörung. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig.
Hilfeleistung – Verkehrsunfall – eingeklemmte Person. Bei Eintreffen keine Person mehr eingeklemmt. Keine weiteren Maßnahmen seitens der OF Alfeld notwendig. Einsatzstelle an OF Dehnsen übergeben. 3x Ölspurschilder (6 F.) angeliefert.
Brandeinsatz. Gemeldete Rauchentwicklung aus 2. Obergeschoss. Bei Eintreffen Mitteilung der Polizei, dass Rauchentwicklung durch einen Grill auf einem Balkon ausgelöst wurde. Kein weiterer Einsatz notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Ein abgelegtes Nachthemd auf einer Elektroheizung hat eine Verqualmung verursacht und damit die Brandmeldeanlage ausgelöst. Nachthemd entfernt und Objekt belüftet. BMA zurückgestellt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Brandeinsatz. Gemeldeter Gartenlaubenbrand. Vor Ausrücken Mitteilung der Polizei, dass der Feuerschein von einem Lagerfeuer/Feuerschale im Bereich der Kleingärten stamme. In Absprache mit der Polizei Erkundung durch 26-10-1. Kein weiterer Einsatz nortwendig.
Brandeinsatz. Schaltkastenbrand eines Materialaufzuges. Starke Verqualmung. Brand mittels Hochdrucklöscher abgelöscht, anschließend belüftet. Vor Eintreffen der Feuerwehr wurde der Brand bereits durch einen Mitarbeiter mit Pulverlöscher bekämpft.
Hilfeleistung – eingeklemmte Person. Person in Baugrube gestürzt. Patienten mittel Schleifkorbtrage unter EInsatz eines Baggers gerettet und an Rettungsdienst übergeben. Bildmaterial vorhanden. Weitere Informationen siehe örtliche Presse.
Brandeinsatz – unklare Rauchentwicklung. Nach Lageerkundung festgestellt, das die Rauchentwicklung durch eine Feuertonne verursacht wurde. Feuer durch Eigentümer gelöscht.
Brandeinsatz – ausgelöste Rauchwarnmelder in leerstehender Wohnung. Wohnungstür durch Hausmeister geöffnet, kein Feuer oder Rauch feststellbar. Rauchmelder zurückgesetzt. Einsatzabbruch – kein weiterer Einsatz für die FF Alfeld.