153 / 24.08.2018 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung ohne ersichtlichen Grund. Fehlalarm. BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung ohne ersichtlichen Grund. Fehlalarm. BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Brandeinsatz, gemeldeter Rauch aus Gebäude. Bei Eintreffen Lageerkundung durchgeführt. Kein Eingreifen der FF notwendig, da durch Fehlbedienung eines Silos die Rauchentwicklung ausgelöst wurde.
Ausgelöste Brandmeldeanlage (BMA). Auslöung durch verschmutzen Melder. Kein weiteres Eingreifen seitens der FF Alfeld notwendig.
Brandeinsatz, gelöschtes Feuer – Nachlöscharbeiten. In Brand geratener Strauchschnitt konnte von der Polizei bereits mit einem Pulverlöscher abgelöscht werden. Nachlöscharbeite mit C-Schnellangriff.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA), vermutlich durch Verschmutzung eines Melders ausgelöste Fehlalarmierung. Kein weiterer Einsatz erforderlich.
Brandeinsatz ausgelöster Rauchmelder. Im Haus im 1. OG ausgelösten Rauchmelder vorgefunden und außer Betrieb genommen. Keine weiteren Erkenntnisse. Hauseingangstür verschlossen, Einsatzstelle an Polizei übergeben.
Brandeinsatz, gemeldeter Flächenbrand. Kein Einsatz für die FF Alfeld.
Gefahrguteinsatz, auslaufender Gefahrstoff. Lage bei Eintreffen auf Werksgelände gemeinsam mit Werkfeuerwehr erkundet: ca. 500 l. Natronlauge aus Behälter ausgelaufen. Schadenstelle befindet sich im 2. OG. Ausgetretene Lauge auf Hallenboden und teilweise im Fahrstuhlschacht gelaufen. Unter Atemschutz ausgetretene freie Lauge mit Bindemittel aufegnommen. Die restlich verbliebene Lauge im defekten Behälter umgepumpt. Im Anschluss kontaminierten Hallenboden abgespült….
Brandeinsatz Waldbrand. Eine Rettungswagenbesatzung meldete eine Rauchentwicklung im Wald. Das betreffenden Gebiet wurde abgefahren und kontrolliert, keine Erkenntnisse, daher kein Eingreifen erforderlich.
Ausgelöster Rauchmelder im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses durch vergessenes Essen auf dem Herd. Wohnung durch Polizei geöffnet – keine Person in der Wohnung vorgefunden. Essen konnte noch rechtzeitig vom Herd genommen werden (war aber nicht mehr genießbar) :-). Wohnung durch Einsatz des Lüfters belüftet. Ãœbergabe der Wohnung an Mitarbeiterin des Eigentümers.