153 / 26.09.2020 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Bereich ohne Erkenntnisse begangen. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig. BMA zurückgesetzt und an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Bereich ohne Erkenntnisse begangen. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig. BMA zurückgesetzt und an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung eine Streckenmelders. Bereich ohne Erkenntnisse begangen. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig. BMA zurückgesetzt und an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Technischer Defekt. Objekt mit Polizei und Eigentümer begangen. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Fehlalarm aufgrund Funktionsstörung. Keine weiteren Maßnahmen seitens OF Alfeld notwendig.
Hilfeleistung – Verkehrsunfall – eingeklemmte Person. Bei Eintreffen keine Person mehr eingeklemmt. Keine weiteren Maßnahmen seitens der OF Alfeld notwendig. Einsatzstelle an OF Dehnsen übergeben. 3x Ölspurschilder (6 F.) angeliefert.
Brandeinsatz. Gemeldete Rauchentwicklung aus 2. Obergeschoss. Bei Eintreffen Mitteilung der Polizei, dass Rauchentwicklung durch einen Grill auf einem Balkon ausgelöst wurde. Kein weiterer Einsatz notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Ein abgelegtes Nachthemd auf einer Elektroheizung hat eine Verqualmung verursacht und damit die Brandmeldeanlage ausgelöst. Nachthemd entfernt und Objekt belüftet. BMA zurückgestellt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Brandeinsatz. Schaltkastenbrand eines Materialaufzuges. Starke Verqualmung. Brand mittels Hochdrucklöscher abgelöscht, anschließend belüftet. Vor Eintreffen der Feuerwehr wurde der Brand bereits durch einen Mitarbeiter mit Pulverlöscher bekämpft.
Brandeinsatz – unklare Rauchentwicklung. Nach Lageerkundung festgestellt, das die Rauchentwicklung durch eine Feuertonne verursacht wurde. Feuer durch Eigentümer gelöscht.
Brandeinsatz – ausgelöste Rauchwarnmelder in leerstehender Wohnung. Wohnungstür durch Hausmeister geöffnet, kein Feuer oder Rauch feststellbar. Rauchmelder zurückgesetzt. Einsatzabbruch – kein weiterer Einsatz für die FF Alfeld.