079 / 03.06.2020 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Betroffenes Büro begangen, keine Ursache für Auslösung erkennbar. Rückstellung der BMA aufgrund wiederholter Auslösung nicht möglich. Betreiber hat Melder deaktiviert und Überprüfung eingeleitet. BMA zurückgestellt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.