184 / 09.10.2019 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung durch Flexarbeiten. Kein weiteres Eingreifen notwendig. Anlage zurückgestellt.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung durch Flexarbeiten. Kein weiteres Eingreifen notwendig. Anlage zurückgestellt.
Hilfeleistung, Verkehrsunfall mit gemeldeter eingeklemmter Person. Die Fahrzeuge der OF Alfeld und Föhrste konnten auf Anfahrt abdrehen, da Person nicht eingeklemmt war und von der OF Gerzen aus dem Auto gerettet werden konnte. Ölspurschilder aufgestellt.
Brandeinsatz – PKW-Brand. Der brennende Pkw wurde vor Eintreffen der FFW von der POLIZEI gelöscht.😎. Fahrzeug durch Feuerwehr weiter heruntergekühlt. Kontrolle mit Wärmebildkamera (WBK). Batterie abgeklemmt. Fahrzeug an Polizei bzw. Eigentümer übergeben.
Brandeinsatz, ausgelöster Heimrauchmelder. Tür geöffnet, keine Bewohner vorgefunden. Auslösung des Rauchmelders durch leere Batterie. Wohnung wieder verschlossen und Einsatzstelle verlassen.
Brandeinsatz, ausgelöster Heimrauchmelder. Kein Rauch sichtbar. Wohnung im Beisein der Polizei geöffnet. Wohnung mit Pol. begangen. Keine Bewohner vorgefunden. Auslösung des Rauchmelders ohne ersichtlichen Grund, RM zurückgesetzt, Wohnung verschlossen, Ersatzzylinder eingebaut.
Brandeinsatz, Küchenbrand. Eine auf dem Herd befindliche Pfanne fing Feuer und griff auf Oberschränke, Töpfe und Elektrogeräte über. Feuer mit Hochdrucklöscher und C-Rohr abgelöscht. Räume belüftet und Wohnung am Ende dem Hauseigentümer übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung vermutlich durch angebranntes Brötchen, daher kein weiteres Eingreifen notwendig. Anlage zurückgestellt.
Brandeinsatz, gemeldeter Wohnhausbrand. Brand einer Gartenlaube mit Ãœbergriff auf die Holzfassade des nebenstehenden Wohnhauses.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Gebäude war bei Eintreffen der FF bereits komplett geräumt. Kein weiteres Eingreifen notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Fehlalarm aus unbekannter Ursache.