138 / 01.08.2018 – Ausgelöster Rauchmelder

Ausgelöster Rauchmelder im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses durch vergessenes Essen auf dem Herd. Wohnung durch Polizei geöffnet – keine Person in der Wohnung vorgefunden. Essen konnte noch rechtzeitig vom Herd genommen werden (war aber nicht mehr genießbar) :-). Wohnung durch Einsatz des Lüfters belüftet. Ãœbergabe der Wohnung an Mitarbeiterin des Eigentümers.