097 / 27.05.2021 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Kein Grund für Auslösung feststellbar. Betroffenen Bereich mit Betreiber begangen, BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Kein Grund für Auslösung feststellbar. Betroffenen Bereich mit Betreiber begangen, BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Hilfeleistung – Unterstützung/Tragehilfe Rettungsdienst. Nach Eintreffen Lageerkundung durchgeführt. Patient mittels Schleifkorbtrage über Drehleiter (DLK) aus 1. OG gerettet und an Rettungsdienst übergeben.
Hilfeleistung – Unterstützung/Tragehilfe Rettungsdienst. Patient mittels Schleifkorbtrage über Drehleiter (DLK) aus 1. OG gerettet und an Rettungsdienst übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Grund der Auslösung vermutlich durch unsachgemäße Durchführung von Renovierungsarbeiten. Betroffenen Bereich mit Filialleiter begangen, BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Hilfeleistung – Unterstützung/Tragehilfe Rettungsdienst. Patient durch Sturz vom Fahrrad schwer verletzt. Nach Eintreffen Lageerkundung durchgeführt. Patient mittels Schleifkorbtrage zum Rettungswagen (RTW) verbracht.
Hilfeleistung – Türöffnung. Tür geöffnet und abschließend gesichert.
Hilfeleistung – Türöffnung. Einsatzabbruch durch Feuerwehr-Einsatzleitstelle (FEL)
Hilfeleistung – Türöffnung. Tür geöffnet und abschließend gesichert. Einsatzstelle an Polizei und Rettungsdienst übergeben.
Hilfeleistung – Unterstützung/Tragehilfe Rettungsdienst. Patient aus 1. OG mittels Schleifkorbtrage über Drehleiter (DLK) gerettet und an Rettungsdienst übergeben.
Hilfeleistung – Türöffnung. Person in der Wohnung. Tür auf Anweisung der Polizei geöffnet. Person wohlauf vorgefunden. Einsatzstelle an Polizei übergeben.