207 / 05.10.2022 – Ausgelöste Brandmeldeanlage
Auslösung durch mutwillige Betätigung eines Handdruckmelders. Die Brandmeldeanlage wurde durch die Feuerwehr zurückgestellt.
Auslösung durch mutwillige Betätigung eines Handdruckmelders. Die Brandmeldeanlage wurde durch die Feuerwehr zurückgestellt.
Wohnungstür mittels Ramme geöffnet und Einsatzstelle an Rettungsdienst / Polizei übergeben.
Trageunterstützung Rettungsdienst mit DLK. Eine Person aus 1. OG mittels Drehleiter sowie Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Bei Eintreffen Rauchentwicklung innerhalb einer Wohnung. Ein Trupp unter PA (Atemschutz) fand einen brennenden Müllsack vor. Dieser wurde aus der Wohnung gebracht und abgelöscht. Abschließend wurde die Wohnung mittels Hochdrucklüfter gelüftet.
Bei Eintreffen am Einsatzort ausgelöster Rauchwarnmelder in verschlossener Wohnung. Die Wohnung wurde durch die Bewohnerin geöffnet – Ursächlich für die Auslösung war das herabstürzen des Melders von der Decke. Kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr – Wohnung an Bewohnerin übergeben.
Trageunterstützung Rettungsdienst mit DLK. Eine Person aus 2. OG mittels Drehleiter sowie Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Trageunterstützung Rettungsdienst mit DLK. Eine Person aus 1. OG mittels Drehleiter sowie Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Trageunterstützung Rettungsdienst mit DLK. Eine Person aus 1. OG mittels Drehleiter sowie Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Unklare Rauchentwicklung. Bei Eintreffen: Brand eines Absperrschildes aus Kunststoff festgestellt. Brandbekämpfung mittels Schnellangriffseinrichtung durchgeführt. Einsatzstelle an Polizei übergeben.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Auslösung durch Wasserdampf in der Küche (defekte Küchenabsaugung). Anlage zurückgesetzt und an den Betreiber übergeben.