037 / 11.03.2019 – Hilfeleistung Türöffnung
Hilfeleistung Türöffnung. Erkundung der Ensatzstelle. Zugang zum Haus über Terrassentür verschafft. Patient dem Rettungsdienst übergeben. Tür gesichert, Einsatzstelle an Polizei übergeben.
Hilfeleistung Türöffnung. Erkundung der Ensatzstelle. Zugang zum Haus über Terrassentür verschafft. Patient dem Rettungsdienst übergeben. Tür gesichert, Einsatzstelle an Polizei übergeben.
Gasgeruch in Wohnung. Ein Trupp unter Atemschutz (PA) mit EX-Ox (Gaswarngerät) und Wärmebildkamera (WBK) in Gebäude zur Durchsuchung. Keine Feststellungen mit EX-Ox. Fenster der Wohnung durch Trupp geöffnet. Polizei zur Einsatzstelle angefordert.
Brandeinsatz, gelöschtes Feuer. Nachlöscharbeiten nach Mülltonnenbrand. Bio- und Restmülltonne mit Schnellangriff abgelöscht und abschließend mit Wärmebildkamera (WBK) überprüft. Anforderung eines Rettungswagens für Ersthelfer nach Rauchgasinhalation. Einsatzstelle an Eigentümer übergeben.
Feuer – Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Nach eingehender Erkundung Fehlalarm festgestellt. Keine weiteren Maßnahmen erforderlich. BMA zurückgesetzt. Einsatzstellen an Einsatzleiter der OF Limmer übergeben.
Hilfeleistung CO im Gebäude. CO-Messgerät dem 4. Zug übergeben. Gebäude vollständig mit CO „geflutet“, Belüftung mittels zwei Hochdrucklüftern unter Kontrolle durch CO-Messgeräte. Einsatzstelle im Beisein von zwei Schonsteinfegern der Polizei übergeben. Vier Personen durch Rettungsdienst in Krankenhäuser verbracht. Weitere Infos bitte der Presse entnehmen.
Hilfeleistung Ölspur. Verursacher festgestellt. Betroffenen Straßenbereich abgestreut und Ölbindemittel anschließend wieder aufgenommen.
Ölspurschilder aufstellen nach Ölunfall. 1x Ortsausgang Föhrste, 1x Ortsausgang Wispenstein.
Hilfeleistung Ölspur nach Verkehrsunfall (VU) abstreuen. Weitere Details siehe hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/4201332
Brandeinsatz – Mülleimerbrand. Brennender Papierkorb im Außenbereich der zügig mit dem Schnellangriffschlauch abgelöscht werden konnte.
Hilfeleistung Tier – gestohlenes Pferd einfangen. Nach Rückmeldung der Polizei Pferd bereits eingefangen. Keine weiteren Maßnahmen notwendig.