202 / 28.09.2022 – Ausgelöster Rauchwarnmelder
Bei Eintreffen am Einsatzort ausgelöster Rauchwarnmelder in verschlossener Wohnung. Die Wohnung wurde durch die Bewohnerin geöffnet – Ursächlich für die Auslösung war das herabstürzen des Melders von der Decke. Kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr – Wohnung an Bewohnerin übergeben.