146 / 10.08.2023 – Ausgelöster Heimrauchmelder
In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses wurde ein ausgelöster Heimrauchmelder gemeldet. Vor Ort war kein Feuer oder Rauch ersichtlich, außerdem öffnete niemand die Wohnung. Die Wohnungstür wurde zusammen mit der Polizei geöffnet und durch die Polizei begangen. Die Auslösung des Melders erfolgte ohne ersichtlichen Grund.