203 / 23.10.2023 – Türöffnung
Alarmierung zu einer Türöffnung. Die Wohnungstür wurde eigenständig vom Bewohner geöffnet.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Die Wohnungstür wurde eigenständig vom Bewohner geöffnet.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Nach Lageerkundung wurde die Wohnungstür durch Angehörige geöffnet.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Einsatzabbruch für die Feuerwehr.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Wohnungstür geöffnet und Ersatzschließzylinder eingebaut. Einsatzstelle an Polizei und Rettungsdienst übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Wohnung über Balkontür im 1.OG betreten und Tür von innen geöffnet. Einsatzstelle an Polizei und Rettungsdienst übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Einsatzabbruch durch die Leitstelle – Tür bereits geöffnet.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Tür mittels Ziehfix geöffnet und Einsatzstelle an Rettungsdienst und Polizei übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Zutritt in die Wohnung über ein Fenster geschaffen und Einsatzstelle an Rettungsdienst und Polizei übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Wohnungstür für Rettungsdienst und Polizei geöffnet und Einsatzstelle übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung nach Dehnsen. Vor Ort auf Anweisung der Polizei die Tür geöffnet.