167 / 29.08.2021 – Brandeinsatz
Brandeinsatz – Rauch aus Gebäude – Gemeldeter Kellerbrand. Kein Einsatz der OF Alfeld erforderlich. Einsatzabbruch.
Brandeinsatz – Rauch aus Gebäude – Gemeldeter Kellerbrand. Kein Einsatz der OF Alfeld erforderlich. Einsatzabbruch.
Brandeinsatz – ausgelöste Rauchwarnmelder. Zimmer- / Küchenbrand. Bei Eintreffen bereits Rauch im Erdgeschoss wahrnehmbar. Erkundung unter PA durchgeführt. Brennende Teeküche im 1. Obergeschoss mit umfangreicher Verrauchung im gesamten Gebäude. Brandbekämpfung mit einem C-Rohr unter Einsatz mehrerer PA-Trupps durchgeführt. Gebäude belüftet. Brandstelle mit Wärmebildkamera (WBK) kontrolliert. Einsatzstelle an Polizei übergeben. Weitere Infos hier: Alfelder Zeitung …
Brandeinsatz – Heckenbrand. 1 Trupp unter PA. Hecke mit C-Rohr abgelöscht. Brandstelle mit Wärmebildkamera (WBK) kontrolliert. Wohnhaus an der Einsatzstelle mit Hochleistungslüfter belüftet. Presseportal
Brandeinsatz – Rauch aus Gebäude. Angebrannte Tischdecke. Tischdecke entsorgt. Bewohner an Rettungsdienst, Wohnung an Polizei übergeben.
Brandeinsatz – Zimmerbrand. Fettbrand in einer Küche. Einsatz wurde von der OF Dehnsen abgearbeitet. Kein weiterer Einsatz für die OF Alfeld.
Brandeinsatz – Gartenlaubenbrand. Auf Einsatzanfahrt Rückmeldung durch Leitstelle (FEL) kein weiterer Einsatz erforderlich. Einsatzabbruch für OF Alfeld.
Brandeinsatz – gemeldeter Rauch aus Gebäude. Anwohner haben Grill auf Balkon angezündet, dadurch starke Rauchentwicklung. Kein weiterer Einsatz erforderlich.
Brandeinsatz – Rauch aus Gebäude. Bei Eintreffen kein Rauch feststellbar, Brandmeldeanlage (BMA) hatte auch nicht ausgelöst. Objekt mit Hausmeister begangen. Weder im noch außerhalb des Gebäudes Rauch feststellbar. Kein weiterer Einsatz erforderlich.
Brandeinsatz – Küchenbrand. Zwei Trupps unter Atemschutz (PA) mit C-Rohr zur Brandbekämpfung im Innenangriff. Keine Personen mehr im Gebäude. Drehleiter (DLK) zur Eigensicherung in Stellung gebracht. Eine Person an Rettungsdienst übergeben.
Brandeinsatz – Ausgelöster Rauchwarnmelder. Bei Eintreffen Lageerkundung durchgeführt. Wohnungstür geöffnet. Kein Grund für die Auslösung des Rauchwarnmelders erkennbar, dieser hat sich im Verlauf des Einsatzes selbst zurückgesetzt. Tür verschlossen und Einsatzstelle an Polizei übergeben.