236 / 18.11.2022 – Ausgelöste Brandmeldeanlage
Bei Eintreffen wurde der Einsatzort zusammen mit der Werkfeuerwehr begangen. Auslösung der Brandmeldeanlage durch Wasserdampf – somit kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr erforderlich.
Bei Eintreffen wurde der Einsatzort zusammen mit der Werkfeuerwehr begangen. Auslösung der Brandmeldeanlage durch Wasserdampf – somit kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr erforderlich.
Auslösung der Brandmeldeanlage durch Wasserdampf an einer Maschine. Einsatzstelle an die Werkfeuerwehr übergeben.
Nach Lageerkundung ein ausgelöster Melder in einem Kellerraum. Die Kellerräume waren verschlossen und wurden vom anwesenden Personal geöffnet. Im Meldebereich kein Feuer oder Rauch und somit kein Grund für die Auslösung ersichtlich. Die Anlage wurde zurückgestellt. Auf Rückfahrt zum Feuerwehrhaus löste die Brandmeldeanlage erneut aus. Da der Melder vermutlich defekt ist wurde er von einer…
Nach Lageerkundung ein ausgelöster Melder im Bereich des Treppenhauses. Betroffener Bereich ohne Rauch/Feuer. Brandmeldeanlage zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Nach Lageerkundung ein ausgelöster Melder in einem Bewohnerzimmer. Kein Feuer und kein Rauch feststellbar. Brandmeldeanlage zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Nach Lageerkundung ein ausgelöster Melder – die Auslösung wurde durch Bauarbeiten (Staub) verursacht. Die Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt und die Einsatzstelle an den Betreiber übergeben.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Bei Eintreffen wurde keine Auslösung der Brandmeldeanlage festgestellt. Nach Überprüfung der BMA wurde auch keine Auslösung in der zeitnahen Meldehistorie vorgefunden. Anlage zurückgestellt und Einsatzstelle verlassen.
Auslösung durch mutwillige Betätigung eines Handdruckmelders. Die Brandmeldeanlage wurde durch die Feuerwehr zurückgestellt.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Auslösung durch Wasserdampf in der Küche (defekte Küchenabsaugung). Anlage zurückgesetzt und an den Betreiber übergeben.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Der betroffene Bereich wurde begangen ohne Feststellung von Feuer oder Rauch. Die Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.