110 / 16.05.2022 – Ausgelöste Brandmeldeanlage
Auslösung der Brandmeldeanlage durch Schweißrauch. Brandmeldeanlage zurück gestellt, kein weiterer Einsatz erforderlich.
Auslösung der Brandmeldeanlage durch Schweißrauch. Brandmeldeanlage zurück gestellt, kein weiterer Einsatz erforderlich.
Auslösung der Brandmeldeanlage durch Staubentwicklung (defekte Entstaubungsanlage). Rückstellung der Brandmeldeanlage nach vorheriger Deaktivierung der entsprechenden Melderlinie (weitere Staubentwicklung erwartet).
Feuermeldung durch einen Handdruckmelder. Dieser wurde grundlos betätigt, somit kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr.
Der betroffene Bereich wurde begangen, keine Feststellungen für das Auslösen des Melders ersichtlich. Brandmeldeanlage zurückgesetzt – kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr.
Auslösung eines Feuermelders durch Staubentwicklung im Zuge von Bauarbeiten – Signalweiterleitung trotz abgeschalteter Übertragungseinrichtung. BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Durch eine Fehlfunktion einer Maschine kam es zu einer kurzzeitigen Verrauchung. Der betroffene Bereich wurde begangen, kein Rauch oder Feuer feststellbar – Einsatzstelle an Mitarbeiter übergeben.
Ausgelöste Brandmeldeanlage durch Disco-Nebel. Anlage zurück gestellt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Auslösung eines Melders durch Wasserdampf. Betroffenen Bereich mit Betreiber begangen und Brandmeldeanlage zurückgestellt.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Bei Eintreffen wurde die Brandmeldeanlage bereits vom Eigentümer zurückgesetzt. Daher keine Meldernummer verfügbar – Meldegruppen optisch geprüft. Kein Feuer oder Rauch feststellbar. Einsatzstelle an Besitzer übergeben.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Auslösung durch defekten Sprinklerkopf. Kein weiterer Einsatz nach Rückmeldung von WF Sappi erforderlich.