224 / 12.12.2018 – Auslösung Brandmeldanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) durch Flex- bzw. Bauarbeiten im Gebäude. Kein weiteres Eingreifen seitens der FF Alfeld notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) durch Flex- bzw. Bauarbeiten im Gebäude. Kein weiteres Eingreifen seitens der FF Alfeld notwendig.
Ausgelöste Brandmeldeanlage (BMA), auf Anfahrt durch Polizei bestätigte Rauchentwicklung. Bei Eintreffen war der betreffenden Papierkorb in einem Toilettenraum bereits durch einen Mitarbeiter des Hauses weitestgehend abgelöscht. Abschließende Löschmaßnahmen. Gebäude mittels Lüfter belüftet. BMA zurückgestellt, Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Starke Rauchentwicklung durch verklebten Kunststoff auf einer Walze, dadurch Auslösung der BMA. Kontrolle und Begehung der Produktionshalle – keine weiterem Maßnahmen erforderlich. BMA zurückgestellt.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Feuermeldung über BMA. Bereich des ausgelösten Melders mit WF begangen, kein Grund für Auslösung feststellbar, daher kein weiterer Einsatz für die FF Alfeld.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung eines Melders im Treppenhaus durch Bauarbeiten. Kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr Alfeld. Anlage durch Haustechniker zurückgesetzt.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung durch verschmutzen Melder.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). BMA bei Eintreffen nicht ausgelöst. Fehlfunktion. Anlage im Beisein der Polizei zurückgestellt.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) Fehlalarm durch defekten Melder. Kein weiteres Eingreifen seitens FF Alfeld notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung ohne ersichtlichen Grund. Fehlalarm. BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.
Ausgelöste Brandmeldeanlage (BMA). Auslöung durch verschmutzen Melder. Kein weiteres Eingreifen seitens der FF Alfeld notwendig.