125 / 08.07.2021 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Auslösung eines Melders in einem Bewohnerzimmer. Betroffenen Bereich ohne Erkenntnisse begangen. Melder durch Betreiber ausgewechselt. BMA zurückgestellt und an Betreiber übergeben.