ausgelöster Rauchwarnmelder
Wir wurden zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder in einem Mehrfamilienhaus in der Kaiser-Wilhelm-Straße alarmiert. Beim Eintreffen war die betroffene Wohnung verschlossen. Kurz darauf traf der Bewohner ein und öffnete uns die Tür. Die Erkundung ergab keinen Rauch, kein Feuer und keine feststellbare Ursache für die Auslösung. Ein Eingreifen der Feuerwehr war somit nicht erforderlich.