201 / 20.10.2023 – Ausgelöster Heimrauchmelder
Wir wurden alarmiert zu einem ausgelösten Heimrauchmelder hinter einer verschlossenen Wohnungstür. Die ebenfalls anwesende Polizei verschaffte sich Zutritt zur Wohnung und öffnete die Wohnungstür. Glücklicherweise stellt sich heraus, dass das Geräusch von einem Wecker stammt – somit war kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr erforderlich.