116 / Brandeinsatz ausgelöster Rauchmelder
Brandeinsatz Feuer/Objekt, ausgelöster Rauchmelder in Wohnung. Wohnungseigentümer nicht anwesend, Tür nach Rücksprache mit Polizei geöffnet. Wohnung kontrolliert, keine Brandursachen erkennbar. Tür gesichert.