231 / 27.11.2017 – Hilfeleistung Türöffnung
Hilfeleistung Türöffnung, hilflose Person hinter Tür. Hauseingangstür und Wohnungstür geöffnet, Person dem Rettungsdienst übergeben. Maßnahmen nach Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) durchgeführt. Türen abschließend gesichert.