172 / 06.09.2019 – Auslösung Brandmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung vermutlich durch angebranntes Brötchen, daher kein weiteres Eingreifen notwendig. Anlage zurückgestellt.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung vermutlich durch angebranntes Brötchen, daher kein weiteres Eingreifen notwendig. Anlage zurückgestellt.
Brandeinsatz, gemeldeter Wohnhausbrand. Brand einer Gartenlaube mit Übergriff auf die Holzfassade des nebenstehenden Wohnhauses.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Gebäude war bei Eintreffen der FF bereits komplett geräumt. Kein weiteres Eingreifen notwendig.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Fehlalarm aus unbekannter Ursache.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) durch Wartungsarbeiten. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Hilfeleistung Ölspur – Ölspurschilder nach Rücksprache mit OrtsBM Gerzen aufgestellt.
Hilfeleistung Ölspur im Kurvenvereich. 3 Ölspurschilder geliefert und aufgestellt.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Auslösung einer Melderlinie, sowie Aktivierung der Rauchansauganlage im Bereich des Erlebnisbeckens. Erkundung gemeinsam mit Reinigungspersonal, keine Erkentnisse. BMA zurückgesetzt.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Bestätigter technischer Defekt eines Melders im Wäschelager des Hauses. Nach wiederholter Auslösung Abschaltung der Melderlinie. Nach erfolgter Instandsetzung durch den Betreiber Linie wieder eingeschaltet. Einsatzstelle daraufhin an den Betreiber übergeben.
Brandeinsatz nach Auslösung Brandmeldeanlage (BMA). Feuer bei Eintreffen der Feuerwehr bereits durch Mitarbeiter der Firma gelöscht. Eingesetzte Kräfte bleiben bis zum Abzug des Brandrauchs an der Einsatzstelle. BMA zurückgesetzt.