134 / 22.06.2022 – Türöffnung
Einsatzabbruch durch Leitstelle auf Anfahrt zur Einsatzstelle.
Einsatzabbruch durch Leitstelle auf Anfahrt zur Einsatzstelle.
Verkehrsunfall gemeldet durch eCall (automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge). Nach Eintreffen am Einsatzort Lageerkundung durchgeführt – keine Person eingeklemmt. Zwei Beschädigte Fahrzeuge, ein Auto mit Kühlflüssigkeitsverlust. Diese wurde aufgenommen und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.
Gemeldeter Gasgeruch in einer Wohnung. Bei Eintreffen war der Gasgeruch kaum noch wahrnehmbar bzw. nicht mehr messbar. Vermutliche Ursache ist eine defekte Gastherme – diese wurde abgeschaltet und die Gaszufuhr zu der betreffenden Wohnung abgestellt. Einsatzstelle an Eigentümer übergeben.
Gemeldeter Dachstuhlbrand in der Leinstraße. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle ein Schwelbrand in einem Holzblumenkübel auf dem Flachdach. Der Blumenkübel wurde mittels Spaten entleert und der Inhalt über Schuttmulden vom Flachdach entfernt – keine weitere Feststellung im Bereich des Flachdachs. Einsatzstelle an den Besitzer übergeben.
Hilfeleistung Türöffnung. Einsatzabbruch durch die Leitstelle um 06:10.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle wurde die Brandmeldeanlage bereits vom Betreiber zurückgestellt. Auslöseursache waren verbrannte Mandeln. Einsatzstelle an Betreiber übergeben – kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Rauchentwicklung vermutlich durch eine Maschine. Belüftungsmaßnahmen mit Hochleistungslüfter im betreffenden Raum durchgeführt.
Ausgelöste Brandmeldeanlage. Erkundung des Meldebereiches durch die Werksfeuerwehr Sappi ohne Wahrnehmung einer Brandquelle. Vermutliche Auslösung durch eine Maschine.
Gemeldete unklare Rauchentwicklung Hörsum / Höhe Friedhof. Einsatzabbruch durch Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL) – kein weiterer Einsatz erforderlich.
Bei Eintreffen an der Einsatzstelle wahrnehmbarer Alarm eines Rauchwarnmelders im 1. Obergeschoss. Betroffene Wohnung bei gekippten Fenstern von außen über die Drehleiter erkundet sowie das Gebäude zusammen mit der Polizei überprüft. Während der gesamten Erkundung keine Erkenntnisse von Rauch oder Wärme – somit kein weiterer Einsatz, Fehlalarm des Rauchwarnmelders.