175 / 16.09.2019 – Brandeinsatz ausgelöster Rauchmelder
Brandeinsatz, ausgelöster Heimrauchmelder. Tür geöffnet, keine Bewohner vorgefunden. Auslösung des Rauchmelders durch leere Batterie. Wohnung wieder verschlossen und Einsatzstelle verlassen.
