153 / 16.08.2021 – Hilfeleistung Türöffnung
Hilfeleistung – Türöffnung. Tür durch Bewohner geöffnet. Kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr.
Hilfeleistung – Türöffnung. Tür durch Bewohner geöffnet. Kein weiterer Einsatz für die Feuerwehr.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Auslösung BMA durch Nebelmaschine auf einer Veranstaltung im Expo-Cafe. Nach Abzug des Nebels Anlage zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Bei Eintreffen Lageerkundung durchgeführt. BMA hatte nicht ausgelöst. Am Vormittag fanden Prüf-/Wartungsarbeiten statt. Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Hilfeleistung – Türöffnung. Tür geöffnet, Person nicht in Wohnung. Einsatzstelle an Polizei übergeben. Nachforderung ELW mit Fangschlinge.
Hilfeleistung Gasgeruch – Bei Eintreffen Chlorgeruch festgestellt, aber keine brennbaren Gase messtechnisch nachweisbar. Ursache ermittelt. Gebäude belüftet und Einsatzstelle an Eigentümer übergeben.
Hilfeleistung – Unterstützung/Tragehilfe Rettungsdienst. Nach Eintreffen Lageerkundung durchgeführt. Patient mittels Schleifkorbtrage über Drehleiter (DLK) aus 2. OG gerettet und an Rettungsdienst übergeben. Unterstützung beim Verbringen der Patientin zum Außenlandeplatz des Rettungshubschraubers (RTH).
Auslösung Rauchwarnmelder – Tür zur betreffenden Wohnung geöffnet. Ausgelösten Melder lokalisiert. Batterien der betroffenen Melder entnommen. Türschloss gewechselt – Wohnung an Polizei übergeben.
Hilfeleistung – Türöffnung. Person wohlauf. Kein weiterer Einsatz erforderlich.
Auslösung Brandmeldeanlage (BMA) – Auslösung durch Wasserdampf einer Waschmaschine. Melder zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Hilfeleistung – Türöffnung. Wohnungstür mit Schlüssel geöffnet, Patient an Rettungsdienst übergeben. Kein weiterer Einsatz erforderlich.