198 / 17.10.2023 – Türöffnung
Alarmierung zu einer Türöffnung. Nach Lageerkundung wurde die Wohnungstür durch Angehörige geöffnet.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Nach Lageerkundung wurde die Wohnungstür durch Angehörige geöffnet.
Eine Person über die Drehleiter und Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Eine Person über die Drehleiter und Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Einsatzabbruch für die Feuerwehr.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Wohnungstür geöffnet und Ersatzschließzylinder eingebaut. Einsatzstelle an Polizei und Rettungsdienst übergeben.
Rauch aus dem Kellergeschoss eines Gebäudes an der Ständehausstraße. Wir überprüften den Keller mittels Wärmebildkamera, keine Quelle oder Ursache der Rauchentwicklung gefunden. Bereich mittels Hochleistungslüfter belüftet und Einsatzstelle an Gebäudemanager übergeben.
Meldebereich begangen und keinen Auslösegrund festgestellt. Brandmeldeanlage zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Meldebereich begangen und keinen Auslösegrund festgestellt. Brandmeldeanlage zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Ausgelöster Rauchwarnmelder in einem Wohnheim. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle war der Rauchwarnmelder bereits verstummt – somit Einsatzabbruch für die Feuerwehr.
Eine Person über die Drehleiter und Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.