174 / 15.09.2019 – Brandeinsatz ausgelöster Rauchmelder
Brandeinsatz, ausgelöster Heimrauchmelder. Kein Rauch sichtbar. Wohnung im Beisein der Polizei geöffnet. Wohnung mit Pol. begangen. Keine Bewohner vorgefunden. Auslösung des Rauchmelders ohne ersichtlichen Grund, RM zurückgesetzt, Wohnung verschlossen, Ersatzzylinder eingebaut.