055 / 30.03.2018 – Brandeinsatz ausgelöster Rauchmelder
Brandeinsatz ausgelöster Rauchmelder. Durch Wasserdampf ausgelöster Rauchmelder im Vorratsraum einer Küche im Keller des Gebäudes.
Brandeinsatz ausgelöster Rauchmelder. Durch Wasserdampf ausgelöster Rauchmelder im Vorratsraum einer Küche im Keller des Gebäudes.
Brandeinsatz -Brandgeruch, Rauchentwickelung durch ausgelösten Rauchmelder. Wohnung wurde nach massivem Klopfen durch Bewohner eigenständig geöffnet, Flur und Küche stark verraucht. Ausgelöst durch vergessenes Essen im Backofen. Bewohner an Rettungsdienst übergeben. Herd und unmittelbare Umgebung mit Wärmebildkamera überprüft. Wohnung gelüftet und Einsatzstellen an Polizei übergeben.
Feuermeldung Wohnhaus, Rauch dringt aus Wohnung, ausgelöste Rauchmelder. Bewohner waren bei Eintreffen der Wehr bereits aus dem Gebäude. Angebranntes Essen war Auslöser. Wohnung bzw. Gebäude mittels Hochleistungslüfter belüftet. Dank der Rauchmelder kein weiterer Einsatz notwendig!
Brandeinsatz Feuer/Objekt, ausgelöster Rauchmelder in Wohnung. Wohnungseigentümer nicht anwesend, Tür nach Rücksprache mit Polizei geöffnet. Wohnung kontrolliert, keine Brandursachen erkennbar. Tür gesichert.