122 / 17.08.2020 – Hilfeleistung Sturmschaden
Hilfeleistung – Sturmschaden. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist ein Baum auf ein Nebengebäude gestürzt. Keine Möglichkeit für die FF den Baum zu beseitigen. Einsatzstelle mit Informationenen zur weiteren Vorgehensweise an den Besitzer übergeben.