189 / 05.10.2023 – Türöffnung
Alarmierung zu einer Türöffnung. Wohnungstür geöffnet und Ersatzschließzylinder eingebaut. Einsatzstelle an Polizei und Rettungsdienst übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Wohnungstür geöffnet und Ersatzschließzylinder eingebaut. Einsatzstelle an Polizei und Rettungsdienst übergeben.
Rauch aus dem Kellergeschoss eines Gebäudes an der Ständehausstraße. Wir überprüften den Keller mittels Wärmebildkamera, keine Quelle oder Ursache der Rauchentwicklung gefunden. Bereich mittels Hochleistungslüfter belüftet und Einsatzstelle an Gebäudemanager übergeben.
Meldebereich begangen und keinen Auslösegrund festgestellt. Brandmeldeanlage zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Meldebereich begangen und keinen Auslösegrund festgestellt. Brandmeldeanlage zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Ausgelöster Rauchwarnmelder in einem Wohnheim. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle war der Rauchwarnmelder bereits verstummt – somit Einsatzabbruch für die Feuerwehr.
Eine Person über die Drehleiter und Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Meldebereich begangen und Wasserdampf als Auslösegrund identifiziert. Brandmeldeanlage zurückgesetzt und Einsatzstelle an Betreiber übergeben.
Alarmierung zu einer Türöffnung. Wohnung über Balkontür im 1.OG betreten und Tür von innen geöffnet. Einsatzstelle an Polizei und Rettungsdienst übergeben.
Bei Eintreffen war das 2.OG vollständig verraucht. Ein Trupp unter PA (Atemschutz) zur Rettung und Erkundung eingesetzt.
Eine Person über die Drehleiter und Schleifkorbtrage gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.