Waldbrandgefahr

Vorsichtsmaßnahmen bei Waldbränden

Bei langanhaltenden Hitzewellen mit wenig Niederschlag steigt das Risiko, dass Waldbrände entfachen. Besonders in den Sommermonaten werden viele südliche Länder von großflächigen  Waldbränden geplagt. Solche kaum zähmbaren, flächendeckenden Waldbrände sind in Deutschland noch eher untypisch. Trotzdem werden pro Jahr durchschnittlich 1.000 Waldbrände gemeldet. Viele Brände werden dabei durch fahrlässiges Verhalten verursacht. Waldbrände haben ökologische Konsequenzen, da sie die Umwelt durch die freigesetzten Schadstoffe und Treibhausgase belasten und zu einem Nährstoffverlust im Ökosystem führen. Eine weitere Auswirkung sind die finanziellen Schäden, die mit Waldbränden einhergehen.

Waldbrandstufen – Verhalten bei Waldbrandgefahr

Vom Deutschen Wetterdienst werden zwischen März und Oktober tägliche Prognosen zur Waldbrandgefahr herausgegeben. Aufgrund des häufig warmen, trockenen Wetters gelten diese Monate auch als Waldbrandsaison. Abhängig von der Witterung kann sich dieser Zeitraum auch verschieben, verkürzen oder verlängern. Der Waldbrandgefahrenindex (WBI)beschreibt die potenzielle Waldbrandgefahr auf Grundlage stündlicher Werte:

Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterung:

  • Gefährdungsstufe 1 (sehr geringe Gefahr):
    Keine Waldbrandgefahr. Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
  • Gefährdungsstufe 2 (geringe Gefahr):
    Waldbrandgefahr. Kaum Einschränkungen für Waldbesucher. Erhöhte Vorsicht ist geboten, um Zündquellen zu vermeiden.
  • Gefährdungsstufe 3 (mittlere Gefahr):
    Erhöhte Waldbrandgefahr. Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze dürfen nicht genutzt werden. Sperrungen vereinzelter Waldabschnitte sind möglich. Das Betreten des Waldes ist noch nicht eingeschränkt.
  • Gefährdungsstufe 4 (hohe Gefahr):
    Hohe Waldbrandgefahr. Die Besucher sollten die Waldwege nicht verlassen. Parkplätze und touristische Einrichtungen können gesperrt werden. Die Forstbehörde ergreift gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen.
  • Gefährdungsstufe 5 (sehr hohe Gefahr):
    Höchste Waldbrandgefahr. Die vollständige Sperrung gefährdeter Waldgebiete ist möglich. Der Wald darf weder betreten noch befahren werden.

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