Feuerwehrbereitschaft

Jeder Landkreis in Niedersachsen hat nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz Kreisfeuerwehrbereitschaften über den überörtlichen Einsatz aufzustellen.
Wenn ein Landkreis in Brandabschnitt eingeteilt, so ist für jeden Brandabschnitt
eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen.

Nach dem Runderlass des Niedersächsischen Innenministers vom 14.03.1975 ist eine Kreisfeuerwehrbereitschaft wie folgt auszustatten:

–          Führungseinheit
–          1. erweiterter Zug „Brandbekämpfung“
–          2. erweiterter Zug „Technische Hilfe“
–          3. erweiterter Zug „Wasserversorgung“
–          4. erweiterter Zug „Sondergeräte“

Der Landkreis Hildeheim ist in vier Brandabschnitte eingeteilt. Das Gebiet der Stadt Hildesheim bildet einen zusätzlichen Brandabschnitt, da die kreisangehörige Gemeinde eine Berufsfeuerwehr unterhält.

Die Feuerwehrbereitschaften gliedern sich im Landkreis Hildesheim daher wie folgt:

Feuerwehrbreitschaftseinteilung_LK-HildesheimDie Feuerwehrbereitschaft 4 wurde aufgelöst. Sie bestand aus Einheiten des erweiterten Katastrophenschutzes und wurde aus Bundesmitteln bezahlt. Die Fahrzeuge wurden den jeweiligen Standortgemeinden zum weiteren Gebrauch überlassen, und die Einheiten wurden den Kreisfeuerwehrbereitschaften 1 und 3 angegliedert.