„Die Idioten von der Feuerwehr, müssen Sie so einen Krach machen …
Leider haben wir dies schon all zu oft gehört !
Stellen Sie sich vor:
Sie liegen in Ihrem Bett und schlafen. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach. An was denken Sie?
Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
Die werden doch hoffentlich nicht zu uns kommen oder
Sind alle unsere Kinder von der Disco zu Hause oder eben
Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese krachmachenden Feuerwehrleute:
vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren
wie Sie um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen
wie Sie die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)
Ihre Feuerwehr Tag und Nacht für sie einsatzbereit dankt ihnen für ihr Verständnis.
Des Weiteren kommt es vielfach zu Fehlverhalten von Kraftfahren bei herannahenden Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn.
Um dieses zu vermeiden haben wir Ihnen ein paar Tipps für das richtige Verhalten zusammengestellt: Einsatzfahrt_Blaulicht_Martinshorn